Sonstige Leistungen
Pflegerische Versorgung während des Schulbesuchs
Medizinische Schulbegleitung
Die Morgenröte ermöglicht es Kindern mit körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigung, von Ihrem Recht auf Bildung Gebrauch zu machen. Qualifizierte Mitarbeiter unseres Teams begleiten Ihr Kind zur Schule und zurück und gewährleisten die medizinische bzw. pflegerische Versorgung während des Schulbesuchs.
Unerheblich ob Regel- oder Förderschule: Die medizinische Schulbegleitung hilft Kindern sich in den Schulalltag zu integrieren und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Unsere Schulbegleitung ist dabei stets auf die individuellen Bedürfnisse ihres Kindes zugeschnitten.
Im Überblick:
- Begleitung auf Hin- und Rückweg
- Unterstützung bei Toilettenbesuchen
- Hilfe beim An- und Ausziehen
- Unterstützung beim Essen
- Medikamentengabe
- Organisation von Schulmaterialien
- Hilfestellung bei der Kommunikation
Ambulante Intensiv-Versorgung
Außerklinische Intensivpflege
Sie oder Ihr schwerstkranker Angehörige möchten in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden? Sie verfügen über eine ärztliche Verordnung außerklinischer Intensivpflege (Muster 62)? Wir sind für Sie da!
Das Team für außerklinische Intensivpflege der Morgenröte übernimmt gerne die Versorgung in Ihrem häuslichen Umfeld.
Gleichgültig ob Tag oder Nacht, Feiertag oder Arbeitstag: wir greifen ein, wann immer wir gebraucht werden.
Die Kosten für die außerklinische Intensivpflege werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, sowohl nach dem Dienstleistungs- oder Privatbudget-Modell. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Im Überblick:
- Überwachung des Gesundheitszustands
- Bedienung von Beatmungsgeräten
- Versorgung eines Tracheostomas
- Verabreichung von Injektionen und Infusionen
- Legen von Blasenkathetern und Magensonden
- Durchführung von Notfallmaßnahmen
- Anleitung von Angehörigen
Qualität der häuslichen Pflege sicherstellen
Regelmäßige Beratungsbesuche für Pflegebedürftige
Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, die zuhause von Angehörigen versorgt werden, sind zu regelmäßigen Beratungsbesuchen nach § 37.3 des Sozialgesetzbuchs verpflichtet. Mit Pflegegrad 1 können Sie die Beratung auch freiwillig in Anspruch nehmen. Die Beratungseinsätze dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige beratend zu unterstützen.
Fachkräfte der Morgenröte bestätigen die Sicherstellung der Pflege durch die pflegenden Angehörigen in Ihrer Häuslichkeit. Damit bleibt Ihr Anspruch auf Auszahlung des Pflegegeldes erhalten.
Die Kosten für die Beratungseinsätze übernimmt die Pflegekasse.
Im Überblick:
- Halbjährliche Besuche bei Pflegegrad 1, 2 und 3
- Vierteljährliche Besuche bei Pflegegrad 4 und 5
- Tipps zur Verbesserung der Pflege
- Einschätzung, ob der Pflegegrad erhöht werden sollte
- Beurteilung des Bedarfs an Hilfsmitteln
Ihre Stärkung in der häuslichen Pflege
Qualifizierte Pflegeberatung
Das Angebot der qualifizierten Pflegeberatung nach § 45 des 11. Sozialgesetzbuches richtet sich an pflegende Angehörige. Diese Beratung soll dazu beitragen, dass pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen gemindert bzw. ihre Entstehung überhaupt erst vorgebeugt wird. Ziel ist Förderung und Stärkung der pflegenden Angehörigen, um Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern.
Ob die Pflegeberatung an bestimmten Terminen mit mehreren Pflegepersonen erfolgt, oder individuell in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen stattfindet: vereinbaren Sie Ihren Termin mit uns. Die Pflegeberatungskosten übernimmt Ihre Pflegekasse.
Im Überblick:
- Stärkung der pflegenden Angehörigen
- Pflegekurse
- Individuelle Pflegeberatung
- Vorstellung von Hebe- und Lagertechniken
- Einführung in den Gebrauch von Pflegehilfsmitteln
Unterstützung im Alltag
Betreuungsleistungen
Sie sind pflegebedürftig und oft allein? Nutzen Sie unser Betreuungsangebot als Demenzprophylaxe oder als Unterstützung im Alltag z.B. für Ausflüge, Gespräche, gemeinsame Aktivitäten, Arzttermine, etc. Sprechen Sie uns gerne dazu an.
Ihr Betreuungsbedarf kann über verschiedene Budgets (Entlastungsbetrag, Pflegesachleistung, etc.) Ihrer Pflegekasse gedeckt werden. Wir beraten Sie gerne und finden mit Ihnen eine passende Lösung.
Im Überblick:
- Förderung und Erhalt der kognitiven Fähigkeiten
- Begleitung bei (Arzt-)Terminen
- Strukturierung des Alltags
Ein offenes Ohr für Sie
Seelsorge
In unserem Pflegealltag begegnet uns oft ein großes Bedürfnis nach Seelsorge und Gesprächen, das vielfältige Ursachen haben kann. In einer pflegebedürftigen Lage sind familiäre, soziale oder gesundheitliche Herausforderungen oft schwer zu verarbeiten und führen zu Überforderung.
Als christlicher Pflegedienst ist es uns ein Anliegen, auf dieses Bedürfnis einzugehen und ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte unserer Klienten und ihrer Angehörigen zu haben.
Die Seelsorge kann über verschiedene Budgets (Entlastungsbetrag, Pflegesachleistung, etc.) Ihrer Pflegekasse gedeckt werden oder als Privatleistung in Anspruch genommen werden. Wir beraten Sie gerne und finden mit Ihnen eine passende Lösung.
Im Überblick:
- Seelsorge für Pflegebedürftige
- Seelsorge für Angehörige
- Persönliche Seelsorge
- Anonyme Seelsorge (kostenlos)